Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Veranstaltungen von der Moto X Events sind keine Rennveranstaltungen und
dienen nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. Ziele sind die Verbesserung des Fahrkönnens sowie die Erhöhung der Fahrsicherheit.
1. Anmeldung
Die Anmeldung kann telefonisch oder über die Internetseite www.motoxschmiede.de, erfolgen.
Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Bestätigung zustande.
Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Veranstalter ggf. auf Unrichtigkeiten oder
Abweichungen hinzuweisen.
2.Zahlung
Mit Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung der entstehenden
Gebühr innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Bestätigung oder unmittelbar vor der
gebuchten Veranstaltung.Bei Firmenveranstaltungen innerhalb von 14 Tagen mit Anzahlung von 50 % vor der gebuchten Veranstaltung und 50 % nach der Veranstaltung jedoch innerhalb von 14 Tagen.
3. Leistung und Preis
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Ausschreibung.
Bei Verhinderung kann die Teilnahmegebühr nicht rückerstattet werden.
Der Teilnehmer kann auch bei Krankheit bis max. 3 Tage vor dem Event das Training verschieben, sonst verfällt die Teilnahmegebühr oder der Gutschein.
Der Gutschein oder das gebuchte Training hat eine gesetzliche Gültigkeit von 3 Jahren.
Bei gegenseitiger Absprache wird eine Bearbeitungsgebühr von 25% des Gesamtbetrages einbehalten.
Der verhinderte Fahrer kann aber auf eigene Initiative einen Ersatzteilnehmer den
Vertrag übernehmen lassen, wobei keine zusätzlichen Gebühren anfallen.
Der Veranstalter behält sich vor, den Trainingsort zu ändern, soweit dies aus wichtigen Gründen notwendig wird. Er wird dabei bemüht sein, den Trainingscharakter nicht zu verändern und gleichartige Leistungen zu erbringen
Bei unseren Endurotouren müssen 20 % der gebuchten Tour angezahlt werden. Die Tour kann bis 14 Tage vor der Tour abgesagt werden vom Teilnehmer, sonst verfällt die Anzahlung..
4. Haftungsverzichterklärung
Mit der Anmeldung zum Lehrgang stimmt der Teilnehmer folgender Erklärung
ausdrücklich zu:
Ich bin mir über die Gefahren des Motorradfahrens und des Fahrens im Gelände
auf unbefestigtem Untergrund voll bewusst. Die Teilnahme an der Veranstaltung
erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich bin für die Fahrweise und Streckenwahl
selbst verantwortlich, dies gilt auch dann, wenn ich den Vorschlägen des Veranstalters bzw. Instruktors folge.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass weder der
Veranstalter noch dessen Leistungsträger und Erfüllungsgehilfen für Personen,
Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art sowie für andere auftretende Störungen, die der höheren Gewalt obliegen, haftbar gemacht werden können. Es ist mir bekannt, dass der Veranstalter auch nicht für das Fehlverhalten anderer Lehrgangsteilnehmer haftet. Es können weder zivil- noch strafrechtliche Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, seinen Erfüllungsgehilfen oder dem Geländebetreibenden gestellt werden. Ich verpflichte mich,
die geltenden Übungsplatzregeln sowie die Regeln der Straßenverkehrsordnung (bei den Endurotouren) einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten oder die Beschaffenheit meines Fahrzeuges zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, die der Lehrgang an mich stellt und verfüge über einen gültigen Führerschein (Führerschein notwendig für die Endurotouren). Für das Tragen ausreichender Schutzbekleidung bin ich selbst verantwortlich.
5. Teilnehmer-Motorrad für Schulen und Touren mit eigenem Motorrad
Das Motorrad muss der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO entsprechen, amtlich zugelassen und versichert sein. Bei Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr sind die Bestimmungen der StVO zu beachten. Den Veranstalter und Instruktor trifft keine Verpflichtung, den einwandfreien Zustand des Teilnehmer-Motorrades zu prüfen.
Fahrzeuge
Die Teilnehmer müssen Eigentümer des bei der Veranstaltung benutzten Fahrzeugs sein, anderenfalls übernehmen die Teilnehmer die Erfüllung eventuell entstehender Ansprüche des Fahrzeugeigentümers. Die Fahrzeuge müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein, und über eine Straßenzulassung verfügen. Für eine entsprechende Bereifung sorgt der Teilnehmer. Stollenbereifung sind ratsam.
Laute Auspuffanlagen sind nicht erwünscht! Da wir das große Glück haben, Enduro
legal in freier Landschaft zu betreiben, wollen wir uns dort auch so unauffällig wie möglich einfügen, ohne dabei auf Spaß zu verzichten, nur möchten wir uns die Akzeptanz der Bevölkerung natürlich möglichst auch weiterhin und dauerhaft sichern, wir denken dass liegt auch im Interesse der Teilnehmer.
6. Leihfahrzeuge
Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug stets pfleglich zu behandeln und es nur für Zwecke zu verwenden, für die es geeignet ist. Für Sturzschäden haftet der Teilnehmer bei grob fahrlässigen Verhalten. Die allgemeinen Sturzschäden übernimmt die Moto X Events.
7. Ausschluss
Teilnehmer, die durch undiszipliniertes Verhalten andere gefährden könnten, oder den Anweisungen des Veranstalters und seiner Helfer bzw. der Instruktoren wiederholt nicht Folge leistet werden sofort ohne Rückerstattung der Kursgebühren vom Lehrgang ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Gewähr für den Zustand des Trainingsgeländes und der dazugehörigen Einrichtungen
8. Absage des Veranstalters
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen jederzeit zu verschieben oder ganz abzusagen. Darüber hinaus kann der Veranstalter bis zu einer Woche vor Beginn der Veranstaltung selbige absagen, wenn nicht mindestens 3 Teilnehmer (bei Enduro Touren 5 Teilnehmer, bei Moto X Lehrgänge 15 Teilnehmer) die Veranstaltung gebucht haben. Der Teilnehmer wird hiervon umgehend benachrichtigt und bekommt Ausweichtermine gestellt.
9. Sicherheitsbestimmungen
Jeder Teilnehmer der seine eigene Kleidung mitbringt, sorgt selbstständig für seine
vollständige Enduro- bzw. Moto-Cross-Schutz-Bekleidung, Stiefel (keine Turnschuhe), Helm, Handschuhe, Knieprotektoren, etc. oder bekommt Leihbekleidung von der Moto X Events zur Verfügung gestellt.
10. Sonstiges
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass Foto- und Videodokumentationen für Werbezwecke verwendet werden dürfen. Während der Veranstaltung werden i.d.R. bei geeigneten Möglichkeiten Fotos gemacht. Der Teilnehmer stimmt einer eventuellen Verwendung der Fotos für Werbezwecke durch die Moto X Events, im Rahmen von Werbematerial oder Internetauftritt, etc., ausdrücklich zu. Das Urheberrecht und Copyright der Fotos liegt beim Veranstalter.
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